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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der JPaulo Bau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Bauleistungen, Renovierungen, Sanierungen sowie sonstige handwerksbezogene Dienstleistungen.

(2) Auftraggeber können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

(4) Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit ihnen keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch

  • die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder
  • den Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung.

(3) Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Auftragnehmers.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(2) Änderungen oder zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle rechtzeitig zugänglich ist und geeignete Arbeitsbedingungen bestehen. Er stellt auf eigene Kosten Strom, Wasser, sanitäre Einrichtungen und eine geeignete Lagerfläche zur Verfügung.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich Netto-Preise angegeben sind.

(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(3) Die Vergütung wird wie folgt fällig:

  • 30 % bei Auftragserteilung,
  • 40 % bei Erreichen von ca. 50 % der Bauleistung,
  • 30 % nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme.

(4) Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB bleiben hiervon unberührt.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:

  • gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz,
  • gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).

§ 5 Ausführungsfristen

(1) Vereinbarte Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.

(2) Die Ausführungsfrist beginnt, sobald alle technischen Fragen geklärt sind und die vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, behördlicher Maßnahmen oder anderer unvorhersehbarer Umstände verlängern die Leistungszeit entsprechend.

(4) Änderungen im Leistungsumfang oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistung hat der Auftraggeber die Abnahme unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, zu erklären.

(2) Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme und nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 634 ff. BGB).

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt

  • für Bauwerke 5 Jahre,
  • für andere Werkleistungen 2 Jahre,

jeweils ab Abnahme.

(3) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

(4) Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder – sofern der Mangel wesentlich ist – vom Vertrag zurücktreten.

(5) Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben in jedem Fall unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nicht, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten oder eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände weder veräußern noch verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

§ 10 Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform oder Textform.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers enthalten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2025

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